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  • Menschenhaare, roh, auch gewaschen oder entfettet, einschl. Abfälle von Menschenhaar
  • Borsten von Hausschweinen oder Wildschweinen, sowie Dachshaare und andere Tierhaare zur Herstellung von Besen, Bürsten oder Pinseln, einschl. Abfälle dieser Borsten oder Haare
  • Roßhaar und Roßhaarabfälle, auch in Lagen, mit oder ohne Unterlage
  • Därme, Blasen und Mägen von anderen Tieren als Fischen, ganz oder zerteilt, frisch, gekühlt, gefroren, gesalzen, in Salzlake, getrocknet oder geräuchert
  • Vogelbälge und andere Vogelteile, mit ihren Federn oder Daunen, Federn und Teile von Federn "auch beschnitten", Daunen, roh oder nur gereinigt, desinfiziert oder zum Haltbarmachen behandelt, sowie Mehl und Abfälle von Federn oder Federteilen
  • Knochen und Stirnbeinzapfen, roh, entfettet, einfach bearbeitet, mit Säure behandelt oder entleimt, sowie Mehl und Abfälle davon (ausg. zugeschnittene Knochen)
  • Elfenbein, Schildpatt, Fischbein "einschl. Bartenfransen", Hörner, Geweihe, Hufe, Klauen, Krallen und Schnäbel, roh oder einfach bearbeitet, sowie Mehl und Abfälle davon (ausg. derartige zugeschnittene Waren)
  • Korallen und ähnliche Stoffe, Schalen und Panzer von Weichtieren, Krebstieren oder Stachelhäutern, auch gemahlen oder Abfälle davon, sowie Schulp von Tintenfischen, roh oder einfach bearbeitet (ausg. derartige weiterverarbeitete oder zugeschnittene Ware
  • Naturschwämme tierischen Ursprungs
  • Graue Ambra, Bibergeil, Zibet und Moschus; Kanthariden; Galle, auch getrocknet; Drüsen und andere tierische Stoffe, die zur Herstellung von Arzneiwaren verwendet werden, frisch, gekühlt, gefroren oder auf andere Weise vorläufig haltbar gemacht
  • Waren tierischen Ursprungs, a.n.g.; nichtlebende Tiere aller Art, ungenießbar