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Pelzfelle, roh "einschl. Kopf, Schwanz, Klauen und andere zu Kürschnerzwecken verwendbare Teile" (ausg. rohe Häute und Felle der Position 4101, 4102 oder 4103)
Pelzfelle, gegerbt oder zugerichtet "einschl. Kopf, Schwanz, Klauen und andere Teile, Abfälle und Überreste", auch zusammengesetzt, ohne Zusatz anderer Stoffe (ausg. Bekleidung, Bekleidungszubehör und andere Waren aus Pelzfellen)
Bekleidung, Bekleidungszubehör und andere Waren, aus Pelzfellen (ausg. Handschuhe, die aus Leder und Pelzfellen bestehen, Schuhe und Kopfbedeckungen, und Teile davon, sowie Waren des Kapitels 95 [z.B. Spielzeug, Spiele, Sportgeräte])
Pelzwerk, künstlich (ausg. Handschuhe, die aus Leder und künstlichem Pelzwerk bestehen, Schuhe und Kopfbedeckungen, und Teile davon, sowie Waren des Kapitels 95 [z.B. Spielzeug, Spiele, Sportgeräte])